Verfassungsklage gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes. BSW wertet Änderung als „Angriff auf die kommunale Demokratie“.

Aktuelles
, 2. November 2024

Gerechtigkeit“ (BSW), der Düsseldorfer Jurist Jan Ristau, die Änderung der Sitzverteilung im neuen Kommunalwahlgesetz. Die Änderung ziele offensichtlich darauf ab, kleinere Parteien bei der Kommunalwahl massiv zu benachteiligen. „Deshalb reichen wir heute beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsklage gegen diese Änderung ein. Und wir sind zuversichtlich zu gewinnen, weil das Verfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder solchen arroganten Versuchen, die kleinen Parteien – etwa durch eine Sperrklausel – zu diskriminieren, einen Strich durch die Rechnung gemacht hat“, ergänzt der Co-Vorsitzende Amid Rabieh. Die Änderungen am Kommunalwahlgesetz waren Anfang Juli von den NRW-Regierungsparteien CDU und Grüne gemeinsam mit der SPD beschlossen worden. Heftige Kritik kam damals auch von FDP und „Mehr Demokratie e.V. NRW“.

Was die Gesetzesänderung konkret bedeutet, hat der WDR Anfang Oktober in einer Tabelle auf den Punkt gebracht, in der die Verschiebungen für die letzten drei Kommunalwahlen aufgezeigt werden: 2020 hätte die CDU 234 kommunale Mandate mehr erhalten, die SPD 131 und die Grünen 111 zusätzliche Mandate. Dagegen hätte die FDP 135 kommunale Mandate verloren und die Linkspartei 94 Mandate. Hinzu kommen erhebliche Verluste bei Kleinparteien und Wählergemeinschaften.

In vielen Fällen würden die kleineren Parteien ihren Fraktionsstatus in den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten verlieren oder sogar ganz aus den Räten verschwinden.
Mehrere Gutachten sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass das bislang geltende Sitzberechnungsverfahren bei Kommunalwahlen „frei von Ungleichgewichten“ sei, während das neue Verfahren zu „signifikanten und krassen Verzerrungen des Wahlergebnisses zu Gunsten größerer Parteien“ führe. Eines dieser Gutachten war sogar von den Regierungsparteien CDU und Grüne selbst in Auftrag gegeben worden. Dieses Gutachten von Prof. Pukelsheim wurde aber von den Regierungsparteien während des Gesetzgebungsverfahrens verheimlicht und erst anschließend veröffentlicht.
Dazu merkt der BSW-Landesvorsitzende Ristau an: „Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, dass es den Regierungsparteien nicht darum geht, eine faire Wahl zu ermöglichen, sondern vielmehr darum, sich der Konkurrenz zu entledigen.“

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