Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt. Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister werden im ganzen Land gewählt, oft auf Intergrationsräte. In vielen Kommunen tritt das BSW an.
Hier stellen wir die zentrale Plakatkampagne des BSW vor.
„Vor dem Hintergrund des Umbaus unserer Gesellschaft in Richtung Kriegstüchtigkeit wird das BSW als oppositionelle Stimme dringend gebraucht. Ich freue mich, dass sich der Landesverband NRW konsolidiert hat und über das große Vertrauen bei der Wahl“, erklärte der wiedergewählte BSW-Landesvorsitzende Andrej Hunko am Samstag im Bochumer Jahrhunderthaus beim Landesparteitag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
In großer Geschlossenheit haben die Delegierten des BSW-Landesverbandes NRW ihren Landesvorstand neu gewählt und in erster Lesung den Entwurf des Landtagswahlprogramms diskutiert. Wiedergewählt wurden neben Hunko der Co-Vorsitzende Amid Rabieh ebenso wie die stellvertretenden Landesvorsitzenden Anabella Peters und Eyüp Yildiz sowie Landesschatzmeister Bartosch Lewandowski. Als Nachfolger des aus Altersgründen aus dem Amt geschiedenen Landesgeschäftsführers Günter Blocks wurde Alexander Raquet gewählt. (mehr …)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht Nordrhein-Westfalen wird wie geplant am Christopher Street Day in Köln teilnehmen.
Auslöser dieser Klarstellung sind Forderungen aus der Linkspartei, das BSW vom CSD auszuschließen. Diese Forderungen weisen wir entschieden zurück.
Zunächst gilt: Seit wann entscheiden politische Parteien darüber, wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen darf? Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter – und nicht konkurrierende Parteien. Das BSW wurde, wie bereits im vergangenen Jahr, ordnungsgemäß beim Veranstalter angemeldet. Timon Delawari wurde unsere Teilnahme bestätigt und uns wurde ein regulärer Platz zugewiesen.
Das BSW in NRW wächst und wächst. Gleichzeitig sammeln wir in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Unterschriften um unseren Antritt zu Kommunalwahl sicherzustellen. Um einen Überblick über die gerade entstehenden Strukturen zu ermöglichen, listen wir hier die offiziellen Unterstützerkreise mit Mailadresse und Homepage auf.
Landesparteitag in Bochum wählt Andrej Hunko zum neuen Co-Vorsitzenden und beschließt Stärkung der Basis. Der Fokus liegt klar auf wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit als Alternative zur Politik der Landesregierung.
Bochum, 14. Oktober 2025 – Auf seinem Landesparteitag am vergangenen Sonntag, den 12. Oktober 2025, hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Nordrhein-Westfalen die Weichen für die politische Arbeit der kommenden Jahre gestellt. Im Jahrhunderthaus Bochum kamen über 70 Delegierte zusammen, um eine neue Führungsspitze zu wählen und die strategische Ausrichtung der Partei zu debattieren.
Geheimpapier: Schwarz-grüne Pläne zur Wiedereinführung von Kita-Gebühren
Nur wenige Tage vor der Kommunalwahl am 14. September bereitet die schwarz-grüne Landesregierung offenbar massive finanzielle Belastungen für Familien in Nordrhein-Westfalen vor. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung heute unter Berufung auf ein vertrauliches Eckpunktepapier zur geplanten Kita-Reform berichtet, plant die Regierung die Wiedereinführung von Kita-Gebühren durch die Hintertür. Damit wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag, ein weiteres Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen, faktisch kassiert.
Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt. Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister werden im ganzen Land gewählt, oft auf Intergrationsräte. In vielen Kommunen tritt das BSW an.
Hier stellen wir die zentrale Plakatkampagne des BSW vor.
Düsseldorf, 10. Juli 2025 – Das Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) lädt die Medien herzlich zur Vorstellung seiner Kampagne für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 24. Juli 2025, um 15:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Düsseldorf statt und markiert den offiziellen Startschuss für den Kommunalwahlkampf des BSW in NRW.
Landesverfassungsgericht NRW gibt Organklage des BSW NRW gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes statt – Neues Verfahren zur Sitzberechnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute die Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr im Landtag NRW von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das die Wirkung hat, die großen bzw. größeren Parteien bei der Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen systematisch zu bevorteilen und die kleinen bzw. kleineren Parteien bzw. Wählergruppen zu benachteiligen. Diese Wirkung wurde im Prozess durch mehrere fachmathematische Gutachten bewiesen und ist unstreitig. Das BSW und die anderen Kläger hatten übereinstimmend vorgetragen, dass die Neuregelung mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und Chancengleichheit bei Wahlen nicht vereinbar ist. Dieser rechtlichen Bewertung ist der Verfassungsgerichtshof in seinem heute verkündeten Urteil gefolgt.
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende des BSW Landesverband NRW Amid Rabieh:
„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie. Und es ist wahrlich eine Klatsche für die CDU, SPD und Grünen im Landtag. Ihr undemokratisches und verfassungswidriges Ansinnen, die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen und in der Kommunalpolitik zu diskriminieren, ist auf ganzer Linie gescheitert. Nach dem vom Landtag neu eingeführten Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilung hätten die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften für einen ersten Sitz in der Kommunalvertretung doppelt so viel Stimmen gebraucht wie nach dem alten, jetzt wieder geltenden Wahlrecht. Und bei der Vergabe der weiteren Sitze hätte jede Stimme für große Parteien mehr Gewicht gehabt als für die Kleinen.
Das politische Kalkül hinter der Wahlrechtsänderung ist klar: Um ihren sinkenden politischen Einfluss in den Rathäusern und Kreistagen und ihre Vormacht zu sichern, hatten CDU, SPD und Grüne die Gesetzesänderung maßgeblich betrieben. An erster Stelle sind sogar die Grünen zu nennen, denn ihr Landtagsabgeordneter Rock hatte das jetzt für verfassungswidrig erklärte Sitzberechnungsverfahren entwickelt.
Das jetzige Urteil ist ein Erfolg für die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften. Sie nehmen in der Kommunalpolitik eine wichtige, unverzichtbare demokratische Funktion wahr. Sie greifen politische Anliegen und lokale Probleme der Bürger auf, die häufig von den großen Parteien nicht beachtet werden. Das heutige Urteil ist damit zugleich ein Erfolg zur Verteidigung der Demokratie.
Ich freue mich sehr, dass wir als BSW Landesverband NRW mit unserer Organklage zu diesem juristischen Erfolg beitragen konnten. Und ich bedanke mich bei unserer vorzüglichen und engagierten Prozessvertretung in dem Verfahren, bei Rechtsanwalt Hans Decruppe.“
Wegen Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Kommunalwahlen
hat der
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
auf die mündliche Verhandlung
vom 8. April 2025
durch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb,
Vizepräsident Prof. Dr. Heusch,
Dr. Gilberg,
Prof. Dr. Grzeszick,
Dr. Nedden-Boeger,
Dr. Röhling
Prof. Dr. Wielandfür Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Landesverfassung und auf Gleichheit der Wahl aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 78 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung dadurch verletzt hat, dass er durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 9. Juli 2024 (GV. NRW. S. 443 ff., SGV. NW. 1112) in § 33 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat.
Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin sind vom Land Nordrhein-Westfalen zu erstatten.