Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt. Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister werden im ganzen Land gewählt, oft auf Intergrationsräte. In vielen Kommunen tritt das BSW an.
Hier stellen wir die zentrale Plakatkampagne des BSW vor.
Geheimpapier: Schwarz-grüne Pläne zur Wiedereinführung von Kita-Gebühren
Nur wenige Tage vor der Kommunalwahl am 14. September bereitet die schwarz-grüne Landesregierung offenbar massive finanzielle Belastungen für Familien in Nordrhein-Westfalen vor. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung heute unter Berufung auf ein vertrauliches Eckpunktepapier zur geplanten Kita-Reform berichtet, plant die Regierung die Wiedereinführung von Kita-Gebühren durch die Hintertür. Damit wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag, ein weiteres Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen, faktisch kassiert.
Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt. Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister werden im ganzen Land gewählt, oft auf Intergrationsräte. In vielen Kommunen tritt das BSW an.
Hier stellen wir die zentrale Plakatkampagne des BSW vor.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) ist am Dienstag [15.07.25] vom Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr zur Ruhrparlamentswahl zugelassen worden. Die Wahl findet am 14. September im Rahmen der NRW-Kommunalwahlen statt.
Spitzenkandidat ist der Landesgeschäftsführer des BSW NRW, der Oberhausener Günter Blocks (67). Die Kandidatenliste spiegelt die ganze Breite des Ruhrgebiets wider und reicht vom Kreis Wesel und Duisburg im Westen bis zum Kreis Unna im Osten sowie vom Stahlarbeiter bis zur selbständigen Geschäftsführerin eines Pflegebetriebs.
Düsseldorf, 10. Juli 2025 – Das Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) lädt die Medien herzlich zur Vorstellung seiner Kampagne für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 24. Juli 2025, um 15:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Düsseldorf statt und markiert den offiziellen Startschuss für den Kommunalwahlkampf des BSW in NRW.
Landesverfassungsgericht NRW gibt Organklage des BSW NRW gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes statt – Neues Verfahren zur Sitzberechnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute die Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr im Landtag NRW von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das die Wirkung hat, die großen bzw. größeren Parteien bei der Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen systematisch zu bevorteilen und die kleinen bzw. kleineren Parteien bzw. Wählergruppen zu benachteiligen. Diese Wirkung wurde im Prozess durch mehrere fachmathematische Gutachten bewiesen und ist unstreitig. Das BSW und die anderen Kläger hatten übereinstimmend vorgetragen, dass die Neuregelung mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und Chancengleichheit bei Wahlen nicht vereinbar ist. Dieser rechtlichen Bewertung ist der Verfassungsgerichtshof in seinem heute verkündeten Urteil gefolgt.
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende des BSW Landesverband NRW Amid Rabieh:
„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie. Und es ist wahrlich eine Klatsche für die CDU, SPD und Grünen im Landtag. Ihr undemokratisches und verfassungswidriges Ansinnen, die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen und in der Kommunalpolitik zu diskriminieren, ist auf ganzer Linie gescheitert. Nach dem vom Landtag neu eingeführten Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilung hätten die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften für einen ersten Sitz in der Kommunalvertretung doppelt so viel Stimmen gebraucht wie nach dem alten, jetzt wieder geltenden Wahlrecht. Und bei der Vergabe der weiteren Sitze hätte jede Stimme für große Parteien mehr Gewicht gehabt als für die Kleinen.
Das politische Kalkül hinter der Wahlrechtsänderung ist klar: Um ihren sinkenden politischen Einfluss in den Rathäusern und Kreistagen und ihre Vormacht zu sichern, hatten CDU, SPD und Grüne die Gesetzesänderung maßgeblich betrieben. An erster Stelle sind sogar die Grünen zu nennen, denn ihr Landtagsabgeordneter Rock hatte das jetzt für verfassungswidrig erklärte Sitzberechnungsverfahren entwickelt.
Das jetzige Urteil ist ein Erfolg für die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften. Sie nehmen in der Kommunalpolitik eine wichtige, unverzichtbare demokratische Funktion wahr. Sie greifen politische Anliegen und lokale Probleme der Bürger auf, die häufig von den großen Parteien nicht beachtet werden. Das heutige Urteil ist damit zugleich ein Erfolg zur Verteidigung der Demokratie.
Ich freue mich sehr, dass wir als BSW Landesverband NRW mit unserer Organklage zu diesem juristischen Erfolg beitragen konnten. Und ich bedanke mich bei unserer vorzüglichen und engagierten Prozessvertretung in dem Verfahren, bei Rechtsanwalt Hans Decruppe.“
Wegen Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Kommunalwahlen
hat der
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
auf die mündliche Verhandlung
vom 8. April 2025
durch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb,
Vizepräsident Prof. Dr. Heusch,
Dr. Gilberg,
Prof. Dr. Grzeszick,
Dr. Nedden-Boeger,
Dr. Röhling
Prof. Dr. Wielandfür Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Landesverfassung und auf Gleichheit der Wahl aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 78 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung dadurch verletzt hat, dass er durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 9. Juli 2024 (GV. NRW. S. 443 ff., SGV. NW. 1112) in § 33 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat.
Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin sind vom Land Nordrhein-Westfalen zu erstatten.
Siegburg – 23. April 2025 – Am Ostersamstag, dem 19. April 2025, hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Rhein-Sieg bei einer Aufstellungsversammlung in Troisdorf seine Kandidaten für die bevorstehende Kreistagswahl aufgestellt. Die Partei hat alle 35 Direktwahlkreise besetzt. Zusätzlich wurde eine achtköpfige Reserveliste nominiert, angeführt von erfahrenen Kommunalpolitikern und neuen Gesichtern.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) NRW geht mit einem starken Team und klaren Zielen in den Kommunalwahlkampf im Rhein-Erft-Kreis! Auf unserer Aufstellungsversammlung am Samstag, dem 07.04.25, in Horrem, haben wir einstimmig unsere Kandidaten für den Kreistag und das Landratsamt gewählt. Mit einem Programm für soziale Gerechtigkeit, transparente Verwaltung und zukunftsorientierte Politik wollen wir den Rhein-Erft-Kreis gerechter und lebenswerter gestalten.
Am 10. April 2024 hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) NRW in Wuppertal ein klares Zeichen gesetzt: Bei der diesjährigen Kommunalwahl geht das Bündnis mit einer engagierten und erfahrenen Spitzenkandidatin sowie einem schlagkräftigen Team an den Start! Auf der Aufstellungsversammlung wurden die Weichen für einen politischen Aufbruch gestellt, der soziale Gerechtigkeit, Frieden und eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in den Mittelpunkt rückt.
Am Dienstag wurde Erkan Kocalar auf der Aufstellungsversammlung des BSW einstimmig zum Oberbürgermeisterkandidaten und zum Spitzenkandidaten auf der Ratsreserveliste für die Kommunalwahl am 14. September gewählt.
Bereits 2017 trat Kocalar zur Wahl des Oberbürgermeisters an, damals noch für Die Linke. Mit Kocalar schickt das BSW einen erfahrenen Kommunalpolitiker ins Rennen um das Amt des Oberbürgermeisters. Kocalar war 13 Jahre Bürgermeister der Stadt Duisburg und ist seit 21 Jahren Mitglied im Rat der Stadt.